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Über uns

Das Nationale Denkmalamt ist im Sinne des geltenden Gesetzes Über die staatliche Denkmalpflege (Gesetz Nr. 20/87 im Wortlaut der späteren Novellen) eine Fachorganisation der staatlichen Denkmalpflege mit landesweiter Wirkung. Organisatorisch gliedert es sich in die Zentralarbeitsstelle in Prag und die regionalen Fachstellen in den einzelnen Bezirken.
 
Die regionale Fachstelle in České Budějovice gewährleistet im Bezirk Südböhmen alle durch das Gesetz festgesetzten Tätigkeiten, die auf ordentliche Pflege der Kulturdenkmäler und Denkmalschutzgebiete gerichtet sind. Es sind zwei Grundgruppen von diesen Tätigkeiten: die Pflege der der Öffentlichkeit zugänglich gemachten staatlichen Burgen und Schlösser und die Pflege der Denkmäler, die sich im Besitz und Verwaltung anderer Subjekte befinden.
Im Rahmen des Bereichs des Vollzugs der Denkmalpflege werden vor allem fachliche Gutachten zu städtebaulichen Änderungen, Umbauten und Restaurierung verfasst, Untersuchung und Erforschung, Erfassung und Dokumentation der Denkmäler durchgeführt. Des Weiteren wird der Fachservice für historische Gärten, Parkanlagen und Kulturlandschaft sowie andere Tätigkeiten im Bereich der archäologischen Denkmalpflege gewährleistet. Gegenwärtig werden ebenfalls intensiv verschiedene spezialisierte Formen der Präsentation wertvoller Denkmäler für eine breite Öffentlichkeit entwickelt (Fachvorträge, didaktische Programme, Ausstellungen, Edition - und Publikationstätigkeit u.a.)
 
Ein aussergewöhnlich bedeutsamer Bestandteil der Denkmalpräsentation ist die Verwaltung der staatlichen Burgen und Schlösser. Die Besichtigungsrouten in diesen Objekten bieten ein immer komplexeres Bild des Alltagslebens und der historischen Entwicklung in einzelnen Zeitabschnitten. In Zusammenarbeit mit den Spezialisten aus dem Bereich des Vollzugs der Denkmalpflege wird in den verwalteten Denkmälern eine Reihe von weiteren Fachtätigkeiten ausgeführt. Es handelt sich insbesondere um die Pflege der Mobiliarfonds, die einen aussergewöhnlich wertvollen Bestandteil des nationalen Kulturschatzes bilden.